Generell werden von den Krankenkassen übernommen:
Fahrten zu und von stationären Aufenthalten im Krankenhaus, sowie Fahrten zu und von ambulanten Operationen.
Generell werden von den Krankenkassen nicht übernommen: Fahrten zu und von der Kurzzeitpflege sowie Fahrten zu Seniorenzentren o.ä.. Diese Fahrten sind keine Kassenleistung und müssen daher privat übernommen werden. Auch für diese Fahrten sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Das müssen Sie wissen:
Generell werden Kosten für ambulante Fahrten nur nach vorheriger Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernommen.
Hierzu ist eine durch Ihren behandelnden Arzt ausgefüllte Verordnung einer Krankenbeförderung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Bei Serienfahrten (Dialysefahrten, Strahlentherapie, Chemotherapie o.ä.) kümmern wir uns für Sie um sämtliche Formalitäten.
Voraussetzung für eine solche Genehmigung ist entweder ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen:
aG= außergewöhnliche Gehbehinderung
Bl= Blind
H= Hilflos
oder die Pflegestufe 2 oder 3.
Informationen zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises finden Sie hier ->
Den ausgefüllten und ausgedruckten Antrag schicken Sie bitte an folgende Adresse:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Soziales
Vattmannstr. 2-8
45879 Gelsenkirchen
oder
Stadt Herne
Fachbereich Soziales
Friedrich-Ebert-Platz 2
44623 Herne
Für Informationen zu den einzelnen Pflegestufen klicken Sie hier ->
Die Unterlagen zur Beantragung einer Pflegestufe erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Krankenfahrten (außer Privatfahrten) hat der Gesetzgeber folgende Regelung getroffen:
Generell 10% der Fahrkosten, minimal jedoch 5€ pro Fahrt, maximal 10€ pro Fahrt.
Eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht ist bei Erreichen einer bestimmten Belastungsgrenze möglich. Da diese Belastungsgrenze jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich ist, wenden Sie sich bitte bezüglich weiterer Informationen und/oder Antragstellung an Ihre Krankenkasse.